Oberstufe

Die dreijährige gymnasiale Oberstufe umfasst die Einführungsphase (EF = Jahrgangsstufe 10) und die beiden Qualifikationsjahre (Q1 und Q2 = Jahrgangsstufe 11 und 12). Sowohl in der Einfüh­rungsphase als auch in Q1 und Q2 wird im Kurssystem unterrichtet, in Q1 und Q2 in Grund- und Leistungskursen. Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen gehen zu bestimmten Antei­len in die abschließende Abiturnote mit ein.

Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase. Mit der Versetzung wird für Schülerinnen und Schüler im G8-Bildungsgang der mittlere Schulabschluss vergeben. Von Q1 nach Q2 gibt es keine Versetzung. Entscheidend für ein Weiterkommen sind vielmehr die An­zahl der für die Abiturzulassung erreichten anrechenbaren Kurse und die Noten in diesen Kursen.

Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I den bilingualen Zweig besucht haben, können mit dem Fach Erdkunde-Englisch im gesellschaftswissenschaftlichen und dem Fach Biologie-Englisch im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld Sachfächer auf Englisch anwählen, um ihren biligualen Bildungsgang fortzusetzen. Wird eines dieser bilingualen Sachfächer in Kombination mit Englisch als Leistungskurs als Abiturfach gewählt, so wird dies auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Auch Schülerinnen und Schülern, die eine entsprechende fremdsprachliche Vorbereitung nachweisen können, steht die Wahl der auf Englisch unterrichteten Sachfächer offen.

Aufgrund der Kooperation mit dem benachbarten Helmholtz-Gymnasium, insbesondere im Lei­stungskursbereich, ist am Maria-Wächtler-Gymnasium eine Vielzahl von Fächerkombinationen in allen Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches, ma­thematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld) möglich. Sport kann als 4. Abiturfach angewählt werden, außerdem werden auch einjährige Projektkurse in den Fächern Chemie, Kunst und Sport angeboten. Die Belegung eines solchen Projektkurses hat die Wahl eines Grund- oder Leistungskurses in dem betreffenden Fach zur Voraussetzung.

In den drei Jahren der Oberstufe werden die Schüler und Schülerinnen regelmäßig zu Beratungsge­sprächen eingeladen. Darüber hinaus stehen die Beratungslehrer und –lehrerinnen jederzeit zu Einzelgesprächen zur Verfügung.

Zuständig sind:

Martina Hülsken (Gesamtkoordination)
Jessica Donis
Ansgar Draude
Julia Füth
Annika Niehues
Kai Ostermeier
Inkeri Schumann
Till Theune

Informationen des Schulministeriums NRW

Verfahren bei Abwesenheit

Die Vorgaben zum neuen Entschuldigungsverfahren können hier noch einmal nachgelesen werden.