Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

Ab Donnerstag, den 23. April 2020, werden wieder Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen. Dies betrifft zunächst aber nur den Jahrgang der Q2. Statt Unterricht wird es Angebote zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung  geben. Die Vorgaben für den nächsten Schritt der Schulöffnung ab dem 4. Mai 2020 sind noch abzuwarten. Die Q2 wird um Beachtung der folgenden Informationen gebeten:

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2,
sehr geehrte Eltern,

ab Donnerstag ist eine schrittweise Wiedereröffnung der Schulen geplant – zunächst für Abschlussjahrgänge. Hierzu zählt natürlich auch die Q2 am MWG. Es wird aber keinen normalen Unterricht am Donnerstag geben, sondern Lernangebote für die jeweiligen Abiturfächer. Hierzu heißt es vom Ministerium: „Die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.“
Die Angebote sind zunächst wie folgt geplant:

Donnerstag, 23. April 2020: LK-Schiene 1
Freitag, 24. April 2020: LK-Schiene 2
Montag, 27. April 2020: 3. Abiturfach
Dienstag, 28. April 2020: 4. Abiturfach

Die genauen Absprachen zu Zeiten, Räumen und/oder Medien erfolgen durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer.

Der Gesundheitsschutz steht dabei an erster Stelle. Wir haben die Räume entsprechend vorbereitet. Ohne die Mithilfe von Euch Schülerinnen und Schüler funktioniert es aber nicht. Daher bitten wir Euch insbesondere, dass Ihr Euch an das Abstandsgebot von 1,5 m haltet, sowohl im Schulgebäude als auch davor.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihr für das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen habt. Diese können z. B. sein:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z. B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z. B. Cortison)

Wir bitten Euch und Sie – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, zu entscheiden, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall bitten wir uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Entsprechend werden wir das Vorbereitungsangebot anpassen und eine Lösung für die Durchführung der Prüfungen erarbeiten.

Die Teilnahme an Präsenzangeboten ist nur für gesunde Schülerinnen und Schüler möglich! Bei einer Nichtteilnahme bitten wir um eine kurze schriftliche Entschuldigung, wobei eine Angabe von Gründen nicht erforderlich ist.

Wir wünschen Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, einen guten Start nach den Ferien, weiter eine gute Vorbereitung und erfolgreiche Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Korthaus und Susanne Rottenecker

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