Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtend. Nach Rücksprache mit dem Kollegium, der Schülervertretung und der Schulpflegschaft des MWG empfehlen wir dringend, auch im Unterricht weiter eine Maske zu tragen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Gemeinsam bitten wir darum, auch wenn die Maskenpflicht im Unterricht ab dem 1. September 2020 durch die Coronabetreuungsverordnung nicht mehr verbindlich vom Land vorgegeben wird.

Unwetterwarnung für Montag, den 12. Januar 2026 – Entfall des Unterrichts in Präsenz
Liebe Schulgemeinschaft, auf Grund der verbreiteten „Gefahr von Glatteis mit erheblicher Beeinträchtigung auf allen Verkehrswegen“


